Rechtliches
Krankheit in der Schwangerschaft – Wer bezahlt die Leistungen?
Alle generellen Leistungen welche im Zusammenhang mit einer "normalen" Schwangerschaft stehen, werden zu 100% von der Krankenkasse bezahlt, ohne Abzug von Franchise oder Selbstbehalt.
Alle Leistungen, welche NICHT normalen Schwangerschaftsleistungen entsprechen, gelten als Krankheit und fallen unter die normale Krankenkassenversicherung. Neu gilt aber, dass Krankheit während der Schwangerschaft ebenfalls voll bezahlt wird, ohne Selbstbehalt und Franchise.
Zudem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Sie müssen sich somit auch nicht mehr an den Behandlungskosten von unabhängig von der Schwangerschaft auftretenden Krankheiten beteiligen.
Krankheit während der Schwangerschaft – Arbeitsplatz
Auch wenn ihr in der Schwangerschaft lange krankgeschrieben werdet wegen HG, kann auch der Arbeitgeber nicht kündigen (Ausnahme: Probezeit), Art. 336c OR
In der Schweiz gibt es kein Berufsverbot. Die Frauenärztin muss euch bei Bedarf krankschreiben. Dies normalerweise immer mit einem Zeugnis bis zum nächsten Termin. Diese Zeugnisse müsst ihr dem Arbeitgeber einreichen. Klärt vorher mit dem Arbeitgeber ab, wie er versichert ist.
In euren Anstellungsbedingungen findet ihr auch die Angaben zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit. Achtung! Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch! Meistens werden die Prämien geteilt, das heisst auf eurer Lohnabrechnung sollte die Prämie für die Krankentaggeldversicherung aufgeführt sein.
Die Lohnfortzahlung ist abhängig vom Dienstjahr. Während dieser Anzahl definierter Wochen wird 100% Lohn weiterbezahlt. Im ersten Dienstjahr sind das z.B. nur 3 Wochen.
Wenn der Arbeitgeber keine Versicherung hat, habt ihr danach keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Falls doch, wird meistens noch 80% eures Lohnes von der Krankenversicherung des Arbeitgebers bezahlt. Dies wird immer inkl. 13ten Monatslohn ausgezahlt. Das heisst es sind dann im Monat doch fast 100% Lohn. Ende Jahr wird dann einfach der 13te Monatslohn nur noch für die restlichen, nicht-krankgeschriebenen Monate (plus Mutterschaftsurlaub) ausbezahlt, Art. 324a Abs. 2 und 3 OR
Wenn ihr länger als 2 Monate krankgeschrieben seid, darf euch der Arbeitgeber die Ferien kürzen. (Art. 329b Abs. 3 OR). Ab dem dritten vollen Monat Abwesenheit und für jeden weiteren vollen Monat kann der Arbeitgeber die Ferien im gleichen Kalenderjahr um je 1/12 kürzen.
Mutterschaftsurlaub, Link zum Gesetz
Der Mutterschutz beginnt ab Geburt und läuft über 14 Wochen. Teils Arbeitgeber gewähren aber auch 16 Wochen Mutterschaftsurlaub. Erkundigt euch bei eurem Arbeitgeber. Während des Mutterschaftsurlaubes erhaltet ihr min. 80% eures Lohnes. Gewisse Arbeitgeber bezahlen aber auch den vollen Lohn während des Mutterschaftsurlaubes. Dies ist in den Anstellungsbedingungen oder im GAV festgehalten. Ferien dürfen während dieser Zeit keine gekürzt werden.
Ein Vorbezug des Mutterschaftsurlaubes (von den 14 Wochen) ist nicht erlaubt!
Die ersten 8 Wochen nach der Geburt dürfen Frauen nicht beschäftigt werden, danach bis 16 Wochen nach Geburt nur mit ihrem Einverständnis, Art. 35-35b ArG
Generelles
Während der Schwangerschaft darf eine Frau nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten sowie keine Überstunden machen. Dies gilt auch nach dem Mutterschaftsurlaub solange die Mutter noch stillt.
Während ihr noch stillt, dürft ihr für die Zeit, welche ihr für’s Stillen benötigt, von der Arbeit fernbleiben, Art. 35a Abs.1 ArG. Falls ihr arbeitet während ihr noch stillt, gelten folgende Freizeiten für das Stillen: bis 4 h Arbeitszeit 30 Min. bezahlte Stillpause, ab 4 h Arbeitszeit 60 Min, ab 7 h Arbeitszeit 90 Min